Geschaeftsbericht 2022 web - Flipbook - Seite 54
STROMPRODUKTION
parks auch schon für das gesamte laufende Geschäfts-
Stromvermarktung nach Vertriebskanälen
jahr vermarktet bzw. abgesichert. Ein Wiedereinstieg in den
Anspruch auf gesetzlichen Einspeisetarif
Markt
ursprünglichen OeMAG-Vertrag ist innerhalb kurzer Frist
möglich.
Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich daher eine deutliche
100 %
Steigerung unserer Stromerlöse: die Windkraft Simonsfeld
hat einen Umsatz von 118,8 Mio. € und ein Konzernergebnis
nach Steuern von 55,7 Mio. € erzielt. Das ermöglicht uns,
90 %
80 %
den dringend erforderlichen und sehr kapitalintensiven
Ausbau einer unabhängigen und kostengünstigen Strom-
70 %
besser kompensieren.
40 %
Energiekrisenbeitrag-Strom
30 %
71,5 %
50 %
71,5 %
genen Kosten bei Finanzierung, Infrastruktur und Anlagen
63,4 %
pitalausstattung zu stärken. Zudem können wir die gestie-
60 %
65,2 %
Eigenmitteln zu finanzieren und zugleich unsere Eigenka-
58,4 %
versorgung aus erneuerbaren Energien verstärkt aus
preise. Der Energiekrisenbeitrag ist unter anderem von Betreiber*innen von Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren
2020
2021
0%
2022
2023*
* Plan
Energien mit einer Engpassleistung von über 1 MW zu entrichten und betrifft daher auch die Windkraft Simonsfeld AG.
28,5 %
2019
28,5 %
10 %
ordnung für Notfallmaßnahmen gegen die hohen Energie-
36,6 %
beruht auf einer im Oktober 2022 beschlossenen EU-Ver-
20 %
41,6 %
Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) in Kraft. Das Gesetz
34,8 %
Mit 1. Dezember 2022 trat in Österreich ein Gesetz zum
EU-Verordnung haben alle EU-Länder entsprechende gesetzliche Regelungen beschlossen, die Windkraft Simons-
Der Beitrag errechnet sich aus jenen Markterlösen, die eine
feld ist davon in Bulgarien betroffen.
Obergrenze von 140 €/MWh übersteigen. Von diesen Erlösen sind 90 % als Energiekrisenbeitrag-Strom abzuführen.
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Das Gesetz hat für die Windkraft Simonsfeld zur Folge,
Für Investitionen in erneuerbare Energien gibt es Absetz-
dass auch uns finanzielle Mittel entzogen werden und da-
beträge, die maximal 50 % der Anschaffungs- und Herstel-
her dringend notwendige Investitionen in Projekte für er-
lungskosten betragen dürfen. Der maximale Absetzbetrag
neuerbare Energien in geringerem Maß aus Eigenmitteln
liegt bei 36 €/MWh Strom. Dies betrifft nach aktueller Ge-
finanziert werden können. Der erforderliche – und sehr
setzgebung alle Erlöse im Zeitraum vom 1. Dezember 2022
kapitalintensive – Ausbau einer unabhängigen, leistbaren
bis 31. Dezember 2023. Das Gesetz ist vorerst bis Ende Juni
und sicheren Energieversorgung wird dadurch neuerlich
2023 in Kraft. In Zusammenhang mit der oben erwähnten
verzögert bzw. verteuert.