ESG Employment Horizon 2024 German - Flipbook - Page 19
ESG and Reporting
HR ESG Reporting
Investoren fragen immer häufiger ein positives ESG-Rating nach, bevor sie über ein Investment
entscheiden. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 werden große Unternehmen überdies gesetzlich
verpflichtet, über wesentliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt (Environmental),
Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) öffentlich Bericht zu erstatten. Grundlage
hierfür ist die neue europäische Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Richtlinie
sieht verschiedene Reporting Standards (sogenannte ESRS) vor, darunter auch einen ESRS für
den HR-Bereich mit zahlreichen Offenlegungspflichten, wie etwa zu den Aspekten Arbeitszeit,
angemessene Entlohnung, tarifvertragliche Abdeckung der Belegschaft, Vereinbarkeit von Berufsund Privatleben, Gleichstellung der Geschlechter, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Schulungen und
Kompetenzentwicklung sowie Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Konkret müssen Unternehmen etwa Angaben über
die wesentlichen Kennzahlen ihrer eigenen Belegschaft
machen und zwar bspw. über die Gesamtzahl der
dauerhaft bzw. vorübergehend Beschäftigten nach
Personenzahl und Aufschlüsselung nach Geschlecht
und Land. Unternehmen müssen außerdem über die
Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene
sowie über die Verteilung der Beschäftigten nach
bestimmten Altersgruppen berichten. Sie müssen
auch angeben, inwieweit ihre Beschäftigten eine
angemessene Entlohnung erhalten. Unternehmen
müssen ferner Angaben darüber machen, mit welchem
Anteil Beschäftigte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) an
regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen
teilgenommen haben oder Urlaub aus familiären
Gründen genommen haben.
Die zahlreichen Offenlegungspflichten machen eine
qualitativ hochwertige Datenaufbereitung im HR-Bereich
notwendig. Die Datensätze müssen systematisch
erfasst und fortwährend aktualisiert werden, um ein
ordnungsgemäßes ESG-Reporting zu gewährleisten.
Hierzu ist es unumgänglich, die unternehmenseigene
HR-Digitalisierungsstrategie auf die ESRS-Datenpunkte
abzustimmen und so ESG-Monitoring und Reporting
miteinander zu verzahnen.