ESG Employment Horizon 2024 German - Flipbook - Page 13
ESG und Arbeitsplatz
Workation
Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das Arbeitsmodell des Home Office
kaum mehr wegzudenken. Doch einigen Beschäftigten geht die Möglichkeit
des Arbeitens aus dem heimischen Büro nicht weit genug. Der neue
Trend nennt sich „Workation“; gemeint ist damit das Arbeiten von einem
Urlaubsort aus.
Das Angebot von flexiblen und individuellen Arbeitsmodellen steigert die Vereinbarkeit von
Arbeit und Privatleben. Doch auch wenn es im Rahmen einer umfassenden ESG-Strategie
zu empfehlen ist, den Wünschen der Beschäftigten nach modernen Arbeitsmodellen
nachzukommen, sollten auch die sich in diesem Zusammenhang stellenden rechtlichen Fragen
stets im Blick behalten werden.
Erforderlich bei der Arbeit im Ausland ist stets eine entsprechende Arbeitserlaubnis. Je nach
Dauer des Aufenthalts im Ausland kann sich zudem die Frage stellen, welche Rechtsordnung
auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Zusätzlich kann die Zuordnung zur deutschen oder
ausländischen Sozialversicherung sowie die Abführung der Lohnsteuer problematisch sein.
Während die Rechtslage innerhalb der europäischen Union recht klar und konsistent ist, kommt
es im Fall der Beteiligung von Drittstaaten häufig auf zwischenstaatliche Abkommen an.
Unternehmen sind daher gut beraten, die Möglichkeit des Arbeitens aus dem Home Office im
Ausland an das Erfordernis der vorherigen Zustimmung zu knüpfen und zuvor eine gründliche
Prüfung der Rechtslage im Einzelfall vorzunehmen.