BA SJ 1124 - Journal - Seite 13
RATHAUS
Stadt-Journal Mai 2024
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Bekanntmachung der Stadt Bad Aibling
Sportlerehrung für das Jahr 2023
Der Stadtrat Bad Aibling hat beschlossen, die besten
Sportler der Stadt nach folgenden Richtlinien zu ehren:
Ehrungsberechtigt ist jedes in der entsprechenden
Sportart startberechtigte Mitglied eines Bad Aiblinger
Sportvereines bzw. jeder Bad Aiblinger Bürger, der in
einem bayerischen Sportverein startberechtigtes
Mitglied ist.
Geehrt werden:
a. Männer und Frauen in der allgemeinen Klasse;
b. Jugendliche nur in der höchsten Jugendklasse.
1. Folgende Meisterschaften können geehrt werden:
Bayerische Meisterschaft: 1., 2. und 3. Sieger
Süddeutsche Meisterschaft: 1., 2. und 3. Sieger
Deutsche Meisterschaft: 1., 2., 3., 4. und 5. Sieger
Europameisterschaft: 1., 2., 3., 4. und 5. Sieger
Weltmeisterschaft: 1., 2., 3., 4. und 5. Sieger
2. Sonstige Ehrungen behält sich die Stadt vor.
Vorschläge für das Jahr 2023 bitten wir über die
Sportvereine bis spätestens 6. Juni 2024 der Stadt
Bad Aibling mitzuteilen.
Die Einreichung der Vorschläge erfolgt entweder schriftlich an das Amt für Kinderbetreuung, Schulen und Sport,
Marienplatz 1, 83043 Bad Aibling oder per E-Mail an
Kinderbetreuung-Schulen-Sport@bad-aibling.de.
Die Ehrung findet voraussichtlich im Herbst 2024 statt.
Der Termin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Bad Aibling, den 13.03.2024
Stephan Schlier
Erster Bürgermeister ■