NICO Europe Silvesterfeuerwerk 2024 - Flipbook - Seite 154
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
tes und der insoweit entstehenden besonderen Gefahren im Umgang mit den
vorgenannten Erzeugnissen auf unser ausdrückliches Verlangen hin verp昀氀ichtet,
mit uns einen verbindlichen Liefertermin zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich
um eine Mitwirkungsp昀氀icht im Sinne des § 295 BGB. Erklärt sich der Besteller
auf ein entsprechendes Verlangen unsererseits nicht, gerät der Besteller im
Hinblick auf unsere Lieferverp昀氀ichtung in Annahmeverzug. Gleiches gilt, wenn
der Besteller die ihm angebotene Ware tatsächlich nicht annimmt. Vereinbart
der Besteller mit uns auch nach einer ihm gesetzten Nachfrist von mindestens
3 Tage keinen verbindlichen Liefertermin oder nimmt er nach Fristablauf die
ihm tatsächlich angebotene Ware wieder nicht ab, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Stornierung/Vertragsstrafe
Die nachfolgende Bestimmung 昀椀ndet nur für Unternehmer im Sinne des § 14
BGB Anwendung. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden
geltend zu machen, sind wir bei Stornierung oder einseitiger Lossagung von
dem geschlossenen Vertragsverhältnis durch den Besteller berechtigt, die folgende Entschädigung ohne Nachweis einzufordern:
• 15% des Bruttoauftragswertes bei Stornierungen bis zum Zeitpunkt der Kommissionierung der bestellten Ware,
• 25% des Bruttoauftragswertes nach Kommissionierung der bestellten Ware bis
zum Zeitpunkt der Übergabe an die ausliefernde Spedition,
• 35% des Bruttoauftragswertes nach Übergabe der kommissionierten Ware an
die ausliefernde Spedition, solange die Auslieferung noch nicht durchgeführt ist,
• 45% des Bruttoauftragswertes, wenn die Ware durch den Besteller bei Auslieferung nicht übernommen wird, zuzüglich der ortsüblichen üblichen oder nachgewiesenen Speditionskosten.
Dem Besteller bleibt das Recht erhalten, den Nachweis zu führen, dass uns kein
oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Verzugsfolgen
8.1.Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu
vertreten haben oder uns im Verzug be昀椀nden, hat der Besteller einen Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Rechnungswertes für jede
vollendete Woche des Verzugs. Insgesamt jedoch maximal bis zu 10% der vom
Verzug betro昀昀enen Lieferungen und Leistungen
8.2.Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit.
9. Gefahrenübergang
Die nachfolgende Bestimmung 昀椀ndet nur für Unternehmer im Sinne des § 14
BGB Anwendung. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Die Gefahr - auch des zufälligen Untergangs - geht mit
der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmter Dritten auf den Besteller über. Dies
gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder
die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt,
geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Besteller angezeigt haben.
10.Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem und anderen Geschäften, die
uns, egal aus welchem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen
nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderung um
mehr als 20% übersteigt.
10.2. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der
Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug be昀椀ndet.
Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der überlassenen Ware sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund
(unerlaubte Handlung und Versicherung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller sicherungshalber in vollem Umfange ab.
Der Besteller ist widerru昀氀ich ermächtigt, die abgetretene Forderung für Rechnung von uns im Eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung
kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverp昀氀ichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10.3.Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat
der Besteller auf die bestehenden Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und uns
unverzüglich zu benachrichtigen.
10.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt, soweit
nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung 昀椀ndet, kein Rücktritt vom Vertrag.
11.Gewährleistung
11.1. Ist unsere Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, verp昀氀ichten wir uns, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach
unserer Wahl zur Nachlieferung oder Gutschrift.
11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der
Lieferung.
11.3. Der Besteller ist verp昀氀ichtet, die erhaltene Ware bei der Anlieferung auf Vollständigkeit und o昀昀ensichtliche Transportschäden hin zu untersuchen. Etwaige
Fehlmengen oder Beschädigungen hat er dem Frachtführer zu melden und von
diesem den Tatbestand aufnehmen und quittieren zu lassen. Der Besteller ist
ferner verp昀氀ichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen.
O昀昀ensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7