NICO Europe Silvesterfeuerwerk 2024 - Flipbook - Seite 147
Vorschriften für den Umgang und Verkauf von Feuerwerkskörpern
tainer mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde abzustimmen ist.
Größere Lager, in denen mehr als 350 kg NEM aufbewahrt werden sollen, setzen
zwangsläu昀椀g eine Lagergenehmigung nach § 17 SprengG durch die zuständige Behörde
voraus.
Das Lagern im Freien oder auf Fahrzeugen ist nicht gestattet.
Lager Mengengrenzen der Lagergruppe 1.4
Zulässige Mengen in kg
VerkaufsNettoexplosivsto昀昀menge (NEM)
raum
Gebäude mit
Wohnraum
Gebäude ohne Wohnraum
Außerhalb eines Gebäudes / ortsbewegliche Aufbewahrung
Werden Güter der Gefahrgruppen 1.4G und 1.4S gemeinsam transportiert, bleiben die
Güter der Gruppe 1.4S unberücksichtigt. Für die Erfüllung der Transportvorschriften ist
nur die Masse der Gruppe 1.4G relevant.
Die Anforderungen an das Fahrzeug, die Fahrzeugausrüstung und die Verp昀氀ichtung zum
Mitführen der „Schriftlichen Weisung” und ADR-Schulungsbescheinigungen gelten ab
einer Nettoexplosivmasse von 333 kg der Gruppe 1.4G.
Es dürfen nur UN-geprüfte Verpackungen mit den Buchstaben „y” oder „x” in der PrüfNr. verwendet werden.
Stand: Januar 2024
Pyrotechnische
Gegenstände, davon
höchstens 20%
ohne Verpackung
nach § 21 Abs. 4
der 1. SprengV
70
Lagerraum
Lagerraum
Lagerraum
mit mind.
F30 / T30
100
100
350
z. B. Container
350
Beförderung:
Pyrotechnische Gegenstände sind nicht zum Postversand zugelassen.
Für den Straßentransport, Bahntransport und Binnenschi昀昀fahrt gelten die Bestimmungen
der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschi昀昀fahrt (GGVSEB) und der
Anlagen A und B des ADR.
Beim LKW-Transport von Packstücken, die mit 1.4G oder 1.4S gekennzeichnet sind, ist
kein Beifahrer notwendig. Dieselbetriebene LKW dürfen Feuerwerkskörper der UN-Nr.
0336 (1.4G) bis zu einer NEM von 3.000 kg (4.000 kg NEM für Beförderungseinheiten
mit Anhänger ) befördern (ADR Teil 3.3 Sondervorschrift 651).
Auf einem LKW des Typs EX/2 dürfen Gegenstände der Gefahrgruppe 1.4G bis zu einem
maximalen Satzgewicht von 15.000 kg (Netto) befördert werden.
Werden ausschließlich Gegenstände der Gefahrgruppe 1.4S transportiert, so ist die Lademenge unbegrenzt. Außerdem gelten dann nicht die Vorschriften über die besonderen
Anforderungen an die Fahrzeuge.
Folgende Ausrüstung muss sich an Bord der Beförderungseinheit be昀椀nden:
Ein Unterlegkeil je Fahrzeug, zwei Feuerlöscher, zwei selbststehende Warnzeichen,
Warnweste für jedes Mitglied, Beleuchtungsgeräte, ein paar Schutzhandschuhe und Begleitpapiere.