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DATA PRIVACY & SECURITY
Der Data Act regelt, dass Kunden von Datenverarbeitungsdienstleistern ihren Anbieter
in der Z}k}nij einfacher echseln können.
Vorschläge, die den Wechsel k}ndenfreundlicher machen sollen, sind u.a.:
- vertragliche Garantien,
- eine Begrenzung der Dauer von
Umstellungsprozessen auf 30 Tage,
- die schritteise Abschaĥ}ng jeglicher
Umstellungsgebühren und
- die Verpĵicht}ng, die f}nktionale
Gleichwertigkeit zwischen verursachenden
}nd abr}fenden Clo}d-Diensten ¦}
geährleisten.
Der Data Act enthält ein Verbot }nfairer
Vertragskla}seln in Standarderträgen ¦}r
Datennutzung und -lizenzierung gegenüber
Klein- und mittleren Unternehmen. Die
Klauselverbote sollen für jegliche Art von
Datenn}t¦}ngs- oder -li¦en¦erträgen gelten.
Zweck dieser Bestimmungen ist es, Machtasymmetrien zwischen Vertragspartnern
auszugleichen.
Data Act & Datenschutz?
Obwohl er sich ausführlich mit dem Zugang zu
und der Verwendung von Daten befasst, ist der
Data Act kein Datensch}t¦geset¦. Er lässt die
Rechte }nd Pĵichten nach der DSGVO, die fr
personenbezogene Daten gelten, unangetastet,
und der Data Act sollte daher parallel zur
DSGVO gelesen werden. Das bedeutet, dass
alle Rechte }nd Pĵichten nach dem Data Act
unbeschadet der bestehenden Rechte auf
Zugang und Übertragbarkeit für Einzelpersonen
nach der DSGVO zu verstehen sind und
personenbezogene Daten nur dann nach dem
Data Act zur Verfügung gestellt werden, wenn
es eine gültige Rechtsgrundlage nach Artikel 6
Absatz 1 der DSGVO gibt, z.B. die Einwilligung
der Person, ein berechtigtes Interesse oder
eine vertragliche Notwendigkeit. Etablierte
Sperr-/Löschmechanismen sind auch auf Daten
anzuwenden, die auf Basis des Data Act übertragen wurden, insofern sie Personenbezug
haben und der jeweilige Verarbeitungszweck
entfallen ist. Darber hina}s könnte es Ķf.
notwendig werden, dass im Rahmen der Datenübertragung geeignete Schutzmechanismen (z.B.
Pseudonymisierungs-/Anonymisierungstechniken) zu etablieren sind, insofern es sich um
personenbezogene Daten handelt.
Was jetzt?
Es bleibt abzuwarten, wie der Verordnungsent}rf sich im Verfahren der EU-Geset¦geb}ng erändern ird. Mit einem Inkraijtreten
vor 2023 sollte nicht gerechnet werden.
Weitere Informationen zum Natuvion Data Privacy & Security
Dienstleist}ngsangebot Ĵnden Sie hier:
www.natuvion.com/de/was-wir-tun/data-privacy-security
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