Bungalow-Wohnanlage Heinrich-Wiegmann-Weg in Lahde - Andere - Seite 28
EIGENTUMSWOHNANLAGE
Baubeschreibung
Heinrich-Wiegma渀渀-Weg
Neubau einer Eigentumswohnanlage
Heinrich-Wiegmann-Weg 9, 11, 14, 16 und 18
32469 Petershagen-Lahde
lichen Vorschriften. Die Auflagen der Baugenehmigungsbehörde und
den sonstigen am Genehmigungsverfahren beteiligten Stellen finden
bei der Erstellung des Gebäudes Berücksichtigung.
Objekt:
16 Eigentumswohnungen in 5 Gebäuden
2 Gebäude je 2 Wohneinheiten,
3 Gebäude je 4 Wohneinheiten
sowie 12 Carports und 9 offene Pkw-Stellplätze
BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Die Baustelle wird mit allen erforderlichen Geräten, die zur Herstellung des gesamten Gebäudes notwendig sind, eingerichtet. Alle
Nebenkosten, wie Bauwasser, Baustrom, Bauherrenhaftpflicht- und
Bauwesenversicherung und eine Versicherung gegen Vandalismus
während der Bauphase sind Bestandteil des Festpreises.
Bauherr und Generalbauunternehmer:
GS projekt-bau gmbh
Weserstraße 2, 32469 Petershagen
Vertreten durch den Geschäftsführer: Gerhard Salge
Telefon: 05705 / 95 8 95-0, Fax. 05705 / 95 8 95-10
mail@gs-projekt-bau.de / eingetragen im Handelsregister
Bad Oeynhausen unter HRB 11747, Steuer-Nr. 335/5726/4973
BAUNEBENKOSTEN / ARCHITEKTURLEISTUNGEN:
Die Baunebenkosten, wie Bauscheingebühren, Abnahmegebühren der
Baugenehmigungsbehörden, Abnahmen der Feuerwehr und sonstigen
Behörden sind im Festpreis enthalten. Sämtliche Architektur-, Statikund sonstigen Fachingenieurleistungen sowie die fachkundige
örtliche Bauleitung durch eigenes Personal der GS sind ebenfalls im
Festpreis enthalten.
In folgendem Text „GS“ genannt
ALLGEMEINES:
Die Gebäude werden in handwerklicher Bauweise errichtet.
Ausschließlich solide, erfahrene Handwerksunternehmen, die eine
sach- und fachgerechte Ausführung garantieren, sind Vertragspartner
von GS.
In den 5 Gebäuden werden insgesamt 16 Wohneinheiten errichtet,
2 Gebäude mit je 2 Wohneinheiten, 3 Gebäude mit je 4 Wohneinheiten
sowie 12 Carports und 9 offene Pkw-Stellplätze. Die Gebäude werden
nicht unterkellert, die Dachgeschossebene ist ebenfalls nicht
ausgebaut. Die Wohnfläche ergibt sich somit nur jeweils bei den
einzelnen Wohnungen auf der Erdgeschossebene.
Auf dem Grundstück wird weiterhin ein Gebäude mit Abstellräumen
errichtet, es sind hier 12 unbeheizte Abstellräume vorgesehen. Als
gemeinschaftlich genutztes Gebäude wird ein Fahrradcarport,
allseitig umschlossen, erstellt.
Grundlage der Bauausführung sind die Auflagen des Baugesetzbuches, der Bauordnung NRW, der einschlägigen DIN-Vorschriften sowie
der gültigen Verordnungen über Schall- und Wärmeschutz – die
zurzeit gültige Garagen- und Stellplatzverordnung wurde bei der
Bemessung der Bewegungsflächen für den Fahrzeugverkehr und der
Pkw-Stellplatzbreiten zugrundegelegt – und den sonstigen behörd-
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HAUSANSCHLÜSSE:
Die Hausanschlüsse für die Energieversorgung sowie die Regen- und
Schmutzwasserentwässerung werden nach Auflagen der örtlichen
Versorgungsträger in zeitlicher Abstimmung zwischen der Bauleitung und
den örtlichen Versorgungsträgern ausgeführt. Die Anschlussgebühren für
die Erstellung sämtlicher Hausanschlüsse sind im Festpreis enthalten.
GRÜNDUNG:
Die Gründung erfolgt aus Stahlbetonbauteilen nach Angaben der
geprüften statischen Berechnung. Es ist eine Flachgründung in Form
einer tragenden Stahlbetonsohlplatte ggf. mit Einzelfundamenten
nach statischer Berechnung vorgesehen.
AUSSENWÄNDE DER WOHNGESCHOSSE:
Wandaufbau: Kalksandsteininnenschale in einer Stärke gemäß
statischer Berechnung, Wärmeverbundsystem (WDVS) mit einer
Wärmedämmstärke nach geprüfter Wärmeschutzberechnung. Darauf
wird ein mineralischer Strukturputz Körnung 2 - 3 fachgerecht aufgetragen. Es erfolgt als Endanstrich eine hochwertige Beschichtung.
Farbwahl auf Grundlage des Außenfarbkonzeptes nach Vorgabe von GS.
RAUMHÖHEN:
Die lichte Raumhöhe im Erdgeschoss wird über 2,50 m betragen.
Einzelne Bereiche mit abgehängten Decken werden eine Raumhöhe
von mindestens 2,25 m haben.
INNENWÄNDE ALLER WOHNGESCHOSSE:
Sämtliche tragenden Innenwände, bestehen aus Kalksandsteinmauerwerk gemäß statischer Berechnung und erhalten einen Kalkzement-Innenputz (kein Gipsputz). Die nicht tragenden Innenwände
der Wohngeschosse werden aus Metallständerwerk einschl. beidseitiger doppelter Beplankung aus Gipskarton und entsprechender Ausdämmung erstellt und für das Gewerk Malerarbeiten gespachtelt (Q3).
SCHALLSCHUTZ DER WOHNUNGSTRENNWÄNDE:
Die Wohnungstrennwände, d.h. die Wände zwischen den einzelnen
Wohnungen und dem Treppenhaus, werden als Kalksandsteinmauerwerk in d = 36,5 cm ausgeführt. Der Schallschutz für die Wohnungstrennwände erfolgt entsprechend der DIN 4109 des Beiblattes 2. Die
Empfehlung für einen erhöhten Schallschutz von 55 dB wird eingehalten. Die Empfehlungen zum Schutz gegen die Schallübertragung
aus den eigenen Wohn- oder Arbeitsbereichen sind nicht vereinbart.
DECKEN:
Über dem jeweiligen Erdgeschoss werden Stahlbetondecken gemäß
statischer Berechnung eingebaut. Die Deckenunterseiten sind für die
im Festpreis enthaltenen Malerarbeiten vorbereitet.
DACHKONSTRUKTIONEN / DACHDECKERARBEITEN:
Die Dachstühle der Wohnhäuser werden nach statischer Berechnung
als Holzkonstruktion aus Nadelholz der Güteklasse II errichtet. Die
Dacheindeckung dieser Dachflächen erfolgt mit Tondachziegeln (Farbund Formvorgabe durch GS) auf einer Lattung und Konterlattung mit
Unterspannbahn als Flugschneesicherung. Die fachgerechte Ausführung der Klempnerarbeiten erfolgt einschl. aller Form- und Verbindungsteile in Zink. Halbrunde vorgehängte Dachrinnen sowie Fallrohre
bis Terrain sind im Festpreis enthalten.
ESTRICH:
Alle Wohnungen erhalten einen schwimmenden Estrichaufbau mit
entsprechender Trittschall- und Wärmedämmung.
FENSTER UND BALKONTÜREN DER WOHNUNGEN
IN DREIFACHVERGLASUNG:
Es kommen Kunststofffenster aus schlagzähem Hart - PVC mit einem
Profilsystem der Firma Rehau (oder gleichwertig) in der Farbe anthrazit
außen und innen weiß zur Ausführung. Das Profilsystem ist durch eine
Stahlarmierung verstärkt. Die Verglasung in allen Fenstern und
Türelementen der Wohneinheiten erfolgt als Dreifachverglasung
(Wärmeschutzverglasung).