BJ 2024 11 - Flipbook - Seite 84
FRONTSTAGE
News
Erste Filiale von „The Coffee“ in Wien
B
is vor kurzem war die japanisch-brasilianische Kaffeehauskette The Coffee in Europa nur in Frankreich (13 Standorte),
Portugal (11) und Spanien (8) präsent. Doch nun ist sie auch mit einer ersten Filiale in den DACH-Raum gekommen: Im
Sommer hat in der Nähe des Stephansdoms in Wien, also im Herzen der österreichischen Hauptstadt, die erste Filiale aufgemacht. Gegründet wurde die Kette von den Fertonani-Brüdern Alexandre, Carlos und Luis, die sich bei Japanbesuchen von der
japanischen To-Go-Mentalität inspirieren ließen und sich entschlossen, sie auch in der brasilianischen Heimat zu etablieren. Der
Auftritt sollte kompakt, minimalistisch und technologisch sein. Der Kunde bestellt Speisen (vor allem Backwaren) und Getränke
(große Auswahl an Kaffeespezialitäten) über ein Tablet oder sein Smartphone. Dem Vernehmen nach bilden sich vor dem Laden
immer wieder lange Schlangen, weil die Werbung über Social Media bestens funktioniert.
Burger King setzt sich
gegen Burek King durch
Brammibals Donuts am
Berliner Hauptbahnhof
rst war die Berliner Donut-Kette Brammibals
(vgl. Back Journal 4/2024) nur mit einem PopupStore am Berliner Hauptbahnhof vertreten. Aber das
Geschäft, das man im letzten Winter dort betrieb, lief
offenbar zur beiderseitigen Zufriedenheit und so gut,
dass man jetzt einen festen Standort übernommen hat.
Damit setzt die Kette, die vegane Donuts herstellt und
inzwischen auch eine Produktionsstätte in Hamburg
eingerichtet hat, die die dortigen Standorte versorgt,
ihr Wachstum fort. Sie hat jetzt in Berlin acht und in
Hamburg vier Filialen.
Foto: BJ / Benno Kirsch 2024
Wiederkehrendes
Design-Element
bei Brammibals
ist die kannelierte
Tresenfront mit der
eingelassenen DonutTheke. Zu sehen ist
die Filiale am Hamburger Jungfernstieg.
I
m Streit um Markenrechte hat
sich die Burger-Kette Burger
King nach zweijährigem Rechtsstreit gegen die Kette Burek King
durchgesetzt. Weil die Verwechslungsgefahr zu groß sei, hat das
Schweizer Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das
Unternehmen aus Luzern mit sieben Standorten sein Logo ändern
muss. Das Logo enthält unter anderem eine Krone mit den Buchtstaben B und K. Das Kernprodukt ist Burek, also Fladen und Schnecken
aus Hefeteig, die mit verschiedenen Füllungen angeboten werden. Die
Inhaber Fatmir Mehmedi und Bekim Limani haben die Geschäftsidee
aus ihrer mazedonischen Heimat mit in die Schweiz gebracht und damit ein Unternehmen mit 50 Angestellten aufgebaut. Von dem Urteil
sind sie enttäuscht und suchen jetzt nach einer Ausweichmöglichkeit,
zum Beispiel durch die Verlagerung des Geschäftssitzes in ein anderes EU-Land, in dem sie sich bei weiteren Rechtstreitigkeiten bessere
Chancen ausrechnen. „Die Anpassungen am Logo würden uns rund
eine halbe Million Franken kosten. Von der Uniform bis zur Inneneinrichtung müssten wir nahezu alles ändern,“ zitiert sie die Zeitung
Blick. „Aufgeben kommt nicht infrage!“
Foto: Servetphotograph / Pixabay 2022
E
Warum In-N-Out Burger in Europa (nicht) präsent ist
I
m Internet macht die kalifornische Burger-Kette In-N-Out immer wieder von sich reden: Urlauber berichten nach ihrer Rückkehr
begeistert von ihr, die Klatschpresse sichtet immer wieder Hollywood-Stars in einer ihrer Filialen. Aber in Europa tritt sie allenfalls
mit kurzlebigen Popup-Stores in Erscheinung. Im Sommer war es in Paris wieder einmal soweit – und nach nur wenigen Stunden
musste der Laden wieder geschlossen werden, weil die Ware restlos ausverkauft war. Branchenbeobachter vermuten, dass hinter diesem scheinbar ziellosen Auftritt eine durchdachte Strategie steckt: Man hat zwar nicht vor, mittelfristig auf den europäischen Märkten
Fuß zu fassen, will es sich aber langfristig offenhalten. Aus diesem Grund geht man juristisch gegen
alle Versuche von anderen Unternehmen vor, davon zu profitieren (z. B. in Mexiko „In-En-Aut“, in
Australien „Down N’ Out“). Mit seinen sporadischen Popups trage das Unternehmen also dem oft
im Markenschutz verankerten Grundsatz Rechnung, dass die Marke benutzt werden muss, da sie
ansonsten den Schutz durch das Markenrecht verliert.
Foto: Julianibarra / Wikimedia Commons / CC0
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