Geschaeftsbericht 2022 web - Flipbook - Seite 111
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Darüber hinaus gilt:
•
•
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnach-
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesent-
weise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder
licher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen
Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen
Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken,
sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung
führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die
und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungs-
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
urteil.
dolosen Handlungen resultierende wesentliche fal-
•
•
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem
als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Hand-
über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
lungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, be-
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsa-
lungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
mer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
beinhalten können.
unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem,
Bericht zum Konzernlagebericht
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den ge-
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen
gebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht
unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen,
mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des
ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob
internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge-
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den ge-
stellt wurde.
setzlichen
Vertretern
angewandten
Rechnungsle-
gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel-
gesetzlichen
lung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
Vertretern
dargestellten
geschätzten
Werte in der Rechnungslegung und damit zusammen-
österreichischen
unternehmensrechtlichen
Vorschriften.
hängende Angaben.
•
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessen-
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den
heit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsat-
Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch
durchgeführt.
die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage
der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Urteil
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der
den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wor-
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh-
den und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
menstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit
Erklärung
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungs-
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses
vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-
gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständ-
abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
nisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesent-
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
liche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerun-
festgestellt.
gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
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Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau
und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die
zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse
in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues
Bild erreicht wird.
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Wien, am 17. April 2024