Jahresbericht 2022: Lebensqualität - Vorreiterschaft - Zukunftssicherung - Verlässlichkeit - Bericht - Seite 28
Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Stadtwerke Herford GmbH zum 31. Dezember 2022 sowie der Lagebericht sind durch den vom Aufsichtsrat gewählten Abschlussprüfer, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, geprüft worden. Dem
Abschluss wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2022 sowie der Bericht des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 1. Juni 2023 ausgehändigt. An den Beratungen
des Aufsichtsrates über die Vorlagen nahm der Abschlussprüfer teil. Der Aufsichtsrat hat vom Ergebnis der Prüfung Kenntnis genommen und keine Einwände erhoben. Der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Herford GmbH wurde empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und den Lagebericht zu
genehmigen.
Für die im Geschäftsjahr 2022 erfolgreich geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung
sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung aus.
V. ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Eventualverbindlichkeiten
Die Gesellschaft ist Mitglied in der kommunalen
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
in Karlsruhe (VBL) sowie der kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe in Münster (ZKW). Kann die VBL bzw. die ZKW ihren Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern der
Gesellschaft nicht mehr nachkommen, so besteht
eine subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft.
Die Höhe der mittelbaren Pensionsverpflichtung gem. Art 28 Abs. 1 EGHGB kann aufgrund
fehlender Angaben der Versorgungskassen nicht
angegeben werden. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind aufgrund des geltenden Tarifvertrages bei der VBL bzw. ZKW pflichtversichert.
Die Versorgung bemisst sich seit dem 1. Januar
2002 nach dem Betriebsrentengesetz. Der Gesamtumlagesatz der VBL beträgt 8,26 % des
versorgungsfähigen Entgeltes. Durch tarifvertragliche Regelung beträgt der Umlageanteil
des Arbeitgebers 6,45 %, der des Arbeitnehmers
1,81 %. Im Kalenderjahr 2022 wurde kein zu-
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sätzliches Sanierungsgeld erhoben. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach einer Beteiligungsvereinbarung bei der ZKW pflichtversichert
sind, beträgt der derzeitige Umlagesatz 4,50 %
zuzüglich 3,25 % Sanierungsgeld. Die Summe
der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter betrug insgesamt 7.969 T€.
Bis zum Ende des Geschäftsjahres wurden Energielieferverträge für die Jahre 2023–2025 über
129.768 MWh Strom mit einer Zahlungsverpflichtung von 31,6 Mio. € und 1.278.175 MWh
Gas mit einer Zahlungsverpflichtung von
87,7 Mio. € abgeschlossen.
Sonstige Zusatzangaben
Die Angaben im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB
werden im Konzernabschluss der HVV Herforder
Versorgungs- und Verkehrs-Beteiligungs-GmbH
gemacht. Aufgrund dieses Vorgehens ist die Gesellschaft hier von weiteren Angaben befreit.