NICO Europe Ganzjähriges Feuerwerk Katalog 2024 - Flipbook - Seite 137
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
landslieferungen hat der Besteller darüber hinaus auch Zölle und Abgaben zu
tragen.
4. Zahlungsbedingungen, Bonitätsprüfung und Scoring
4.1.Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug bei
Lieferung zahlbar (Nachnahme). Teilsendungen gelten in Bezug auf Erfüllung
der Zahlungsverp昀氀ichtung als selbstständig.
4.2.Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir auch ohne Verzug berechtigt, ab
Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so
können wir unverzüglich die Herausgabe der Ware verlangen. Werden uns nach
Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Kreditwürdigkeit des Bestellers bekannt, oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so sind unsere gesamten Forderungen sofort fällig.
4.3.Be昀椀ndet sich der Besteller mit der Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge in Verzug, können wir ein Zurückbehaltungsrecht für Waren, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen oder sich in unserer Aufbewahrung be昀椀nden,
ausüben. Der Besteller kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch
Stellung einer angemessenen Sicherheit abwenden.
4.4.Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen.
4.5.Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder
Aufrechnungen des Bestellers sind, soweit es sich nicht um unbestrittene oder
rechtskräftige festgestellte Ansprüche handelt, ausgeschlossen.
4.6.Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. beim Kauf auf Rechnung, behalten wir uns
vor, zur Wahrung unserer berechtigten Interessen eine Identitäts- und Bonitätsauskunft von hierauf spezialisierten Dienstleistungsunternehmen (Wirtschaftsauskunfteien) einzuholen. Hierzu übermitteln wir für eine Bonitätsprüfung
personenbezogene Daten an die Bürgel Wirtschaftsinformation GmbH & Co.KG,
Postfach 500 166, 22701 Hamburg bzw. an die Kreditversicherung Euler Hermes
Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, 22746 Hamburg, womit der
Besteller einverstanden ist. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte
(Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter
anderem Anschriftendaten ein昀氀ießen. Die erhaltenen Informationen über die
statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls verwenden wir für eine
abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ihre schutzwürdigen Interessen werden gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
5. Liefer- und Leistungszeit, Verzögerungen
5.1.Lieferfristen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Eine
vereinbarte Frist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch
nicht bevor der Besteller sämtliche ihm obliegende Mitwirkungshandlungen
vorgenommen, insbesondere eine eventuell vereinbarte Anzahlung geleistet hat.
Das Vorgenannte gilt auch, falls Lieferfristen oder Termine ausdrücklich als fest
vereinbart worden sind.
5.2.Bei Lieferungen ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand unser Lager verlassen hat.
5.3. Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese vertraglich vereinbart sind
oder: wenn die Teillieferungen für den Besteller im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferungen der restlichen bestellten
Waren sichergestellt sind und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur
Übernahme der Mehrkosten bereit).
5.5. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen,
soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art,
Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebescha昀昀ung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie
und Rohsto昀昀en, Schwierigkeiten bei der Bescha昀昀ung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen, Sperrung von Feuerwerksprodukten durch die Qualitätssicherung, oder die ausbleibende, nicht richtige oder
nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, oder Transportverbote nach
ADR bei Schnee, Glätte, schlechten Witterungsbedingungen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die
Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die
Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder
Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlau昀昀rist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
5.6. Fallen unsere Bezugsquellen ohne unser Verschulden ganz oder teilweise weg,
sind wir nicht verp昀氀ichtet, uns bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, verfügbare Warenmengen aufzuteilen.
6. Annahmeverzug
Der Besteller ist im Hinblick auf die bei der Auslieferung und Lagerung von pyrotechnischen Erzeugnissen zu beachtenden Vorschriften des Sprengsto昀昀gesetz-