HFNR 230301 Natuvion nVision 01-23 Einzelseiter-Web (1) - Flipbook - Seite 58
DATA QUALITY & INTEGRITY
Das >Recht auf Vergessen< gibt es
ja schon seit ein paar Jahren. Wie
können Unternehmen Datensätze
aus einem System löschen und sicher
sein, dass es aus allen Systemen
wirklich draußen ist?
B: Eine sehr gute Frage. Bei diesen
gan¦en Datensch}t¦-ģematiken,
die d} jet¦t gerade ansprichst,
ist es natürlich schon so, dass
man versucht, mit vorhandenen Mitteln rückirkend hera}s¦}Ĵnden, ¦} elchem Zeck
diese personenbezogenen Daten überhaupt
in dem Sstem sind. Gibt es berha}pt noch
einen Verwendungszweck für diese personenK: Das ist ein schieriges ģema,
bezogenen Daten? Und wenn nein, wie
denn dazu müssen verschiedene
bekomme ich die Daten a}s dem Sstem?
Voraussetzungen gegeben sein.
Lösche ich auch tatsächlich die richtigen Daten?
Ich bra}che ja erst mal eine
Das ist die große Herausforderung, die wir
Dubletten-Prüfung über meinen gesamten
in allen Projekten orĴnden, die sich mit der
Bestand. Meistens auch noch über verschiedene ģematik Information Lifeccle Management
Ssteme erteilt, }m berha}pt ¦} ermitteln, o auseinandersetzen. Ein weiterer Punkt ist das
ich denn diesen K}nden, der jet¦t gelöscht
ģema DatenÑ}alität. Die DatenÑ}alität ist der
werden möchte, überall habe und mit welchen
P}nkt, ar}m diese Projekte regelmäßig sehr,
Nummern. Viele Unternehmen können das
sehr lange dauern und sehr, sehr komplex und
gar nicht ber alle Ssteme hineg. Danach gilt kompliziert sind. Ein ganz banales Beispiel sind
es, zu klären, warum ich einen Kunden mit sechs schlecht gepĵegte Dat}msangaben, die da¦}
unterschiedlichen Nummern allein in einem
fhren, dass ein Geschäijspartner als noch akti
Sstem gef}nden habe. Über alle Ssteme
gilt, obwohl er es schon lange nicht mehr ist.
kommt er vielleicht sogar zehnmal vor. Diese
Informationen kann ich unmöglich dem Kunden
zur Verfügung stellen. Damit dokumentiere ich
ja die Unfähigkeit meines Datenmanagements.
Macht also keiner, obwohl es genau so korrekt
wäre. Folglich sucht man einen Weg, dem
Kunden seine Bitte zur Löschung zu bestätigen,
aber nicht wie und wo. Die absolute Sicherheit
hat ohne eine Dubletten-Prüfung keiner. Aber
ie gehe ich denn jet¦t or, }m den sechsmal
gefundenen Kunden wirklich zu löschen? Wenn
tatsächlich noch irgendwo Belege am Datensatz
hängen, kann ich ihn ja nicht komplett löschen.
Solange das der Fall ist, kann ich den Datensatz
ahrscheinlich noch nicht mal sperren. Oij
müssen noch Aktivitäten durchlaufen werden.
Ist da zum Beispiel noch eine Zahlung zu
irgendeiner sä}migen Rechn}ng oĥen, kann
ich den Debitor noch nicht sperren. Und daran
scheitern dann viele Unternehmen. Deren
Strategie ist es, einen Status zu setzen und diese
D}bletten a}s dem Sstem ra}sachsen
zu lassen.
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