Themenheft Digitale Medien 2020(1) - Magazin - Seite 37
Datenschutz
Datenschutzsichere Kommunikation
Die Kommunikation in Kindertageseinrichtungen
Der sichere Umgang mit digitalen Medien verlangt Achtsamkeit,
Sensibilität und das Wissen um datenschutzrechtliche Aspekte.
muss nachvollziehbar und auf offiziellen, dienstlichen
Wegen geführt werden. Zur Kommunikation mit
Familien sind von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausschließlich dienstliche Telefonnummern und
E-Mail-Adressen zu verwenden. Messenger-Dienste
(zum Beispiel WhatsApp, Viper, Threema, Signal)
eignen sich nicht zur Kommunikation mit Familien, da
sie nicht die Voraussetzungen für eine rechtssichere
Kindertageseinrichtungen sind Unternehmen und
Gerätesicherung, sichere Speichermedien und
unterliegen damit viel schärferen Datenschutzregeln
Cloud-Nutzung
digitale Kommunikation erfüllen.
Kinder schützen
als Privatpersonen. Der Datenschutz muss bei der
Verarbeitung (d. h. Erhebung, Speicherung, Nutzung,
Im Sinne des Datenschutzes ist es wichtig zu wissen,
Übermittlung und Löschen) von personenbezogenen
wer Zugriff auf die Geräte in der Einrichtung hat.
Kinder müssen zusätzlich vor Gefahren und nicht
Daten, wie Name, Adresse, Telefonnummer, Ge-
Schützen Sie die personenbezogenen Daten, die Sie
kinderfreien Inhalten im Internet und in App-Anwen-
burtsdatum und Fotos, immer eingehalten werden.
im PC oder auf anderen Medien der Kindertagesein-
dungen geschützt werden Die Geräte sollten durch
richtung verwalten, durch ein persönliches Kennwort
entsprechende Sicherheitseinstellungen oder
Rechtssicherer Umgang mit Fotos
oder einen Code vor fremden Zugriffen. Auch die
spezielle Kinderprofile für die Geräte bzw. Anwen-
und das Recht am eigenen Bild
Installation von Schutzprogrammen (z. B. Virenscan-
dungen gesichert werden. Die Funktionalität der
ner) ist in diesem Zusammenhang zu empfehlen.
Geräte und Anwendungen können entsprechend
Für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung
dem Alter der Kinder eingeschränkt werden.
von personenbezogenen Daten und Fotos bedarf es
Die Nutzung einer Cloud zur Datenspeicherung sollte
immer einer vorherigen Einwilligung, die aus Beweis-
gut durchdacht sein, da die gespeicherten Daten in
Sowohl im Android als auch im iOS-Betriebssystem
gründen schriftlich vorliegen muss. Wenn es um die
der Regel auf dem Server des externen Anbieters
lassen sich Bildschirmsperren und Jugendschutzein-
Daten und Fotos von Kindern geht, muss eine solche
liegen und dieser je nach AGB theoretisch jederzeit
stellungen aktivieren sowie Filter- und Sicherheitsein-
Einwilligung von den Sorgeberechtigten erteilt
auf die Dateien zugreifen könnte. Solange keine
stellungen der App Stores nutzen. Nutzen Kinder
werden.
personenbezogenen Daten, wie z. B. bei der Ablage
Apps, empfiehlt es sich generell, unnötige Funktionen
von Vertragsentwürfen, gespeichert werden, ist die
auszustellen, zum Beispiel WLAN und Datenverbin-
Eine Einwilligungserklärung sollte dabei zwischen den
Nutzung der Cloud unproblematisch. Bei der Spei-
dung sowie Ortungsdienste zu deaktivieren und
unterschiedlichen Zwecken der Verwendung der
cherung von personenbezogenen Daten in der
keine automatischen App-Updates zu zulassen.
Daten und Fotos unterscheiden und so konkret wie
Cloud, z. B. Fotos von Kindern oder pädagogischen
Um Käufe zu verhindern, sollten keine Zahlungsinfor-
möglich sein, sie kann räumlich, zeitlich und sachlich
Fachkräften, sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
mationen im App Store hinterlegt sein, sollte der
beschränkt werden. Sorgeberechtigte können also
zur Verschlüsselung der abgelegten Ordner zu
Zugang zu App Stores mit einem Passwort gesichert
einwilligen, dass Fotos für das Portfolio verwendet
treffen.
sein und In-App-Käufe deaktiviert bzw. mit einem
werden dürfen, für eine Veröffentlichung auf der
Code gesperrt werden.
Homepage aber nicht.
„Kodex zur Nutzung von digitalen Medien und
insbesondere Messengerdiensten“
Persönlichkeitsrechte der Kinder und ihrer Familien
ebenso wie die der pädagogischen Fachkräfte
sollten bei der Nutzung von digitalen Medien im
Mittelpunkt stehen. Eine professionelle und gut
abgestimmte Kommunikation mit Familien ist für
jede Einrichtung wichtig.
Bislang lief dieser Informationsaustausch über
Aushänge, Elterngespräche und Elternabende.
Immer mehr Einrichtungen und Familien wählen
mittlerweile den vermeintlich unkomplizierten Weg:
zum Beispiel die Kommunikation über Smartphones
und Messengerdienste. Dies wirft natürlich Fragen
zum Datenschutz und zu einem geregelten
Umgang mit Smartphones in der Einrichtung auf.
FRÖBEL hat verbindliche Regeln für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Kodex geschaffen.
Der Digitale Kodex gewährleistet einen verantwortungsbewussten und kritischen Umgang mit Fotos,
Videos und anderen personenbezogene Daten und
Messengerdiensten.
Die Herstellung von Gruppenfotos für die pädagogi-
Muster-Einwilligungserklärung
sche Dokumentation, z. B. im Portfolio oder Sprach-
FRÖBEL stellt seinen Einrichtungen eine „Einwilligungs-
lerntagebuch, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b DS-GVO
erklärung zur Veröffentlichung und Verbreitung
zulässig. Diese Gruppenfotos dürfen außerhalb der
von Foto-, Film- und Tonaufnahmen“ zur Verfügung.
Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die
pädagogischen Dokumentation nur dann für
Auf dem FRÖBEL PädagogikBlog gibt es weitere
Sicherheitseinstellungen von Apps finden
öffentliche Aushänge zur Information über Gruppen-
hilfreiche Informationen, was bei der Aufnahme
sich zum Beispiel auf der Homepage
aktivitäten verwendet werden, wenn für jedes
von Fotos und Filmen in der Kindertageseinrichtung
„Surfen ohne Risiko“.
abgebildete Kind in die Veröffentlichung eingewilligt
zu beachten ist, sowie eine
wurde.
Muster-Einwilligungserklärung
Kodex zum umgang mit digitalen daten
und KommuniKationsinstrumenten
die mitarbeiterinnen und mitarbeiter der FrÖBel-gruppe haben gemeinsam ein
unternehmensleitbild, das die tägliche arbeit aller mitarbeiter*innen im unternehmen anleitet orientierung gibt für alle Fragen, auf die wir heute aber auch
zukünftig eine antwort suchen: „Kompetenz für Kinder“.
In unserem Leitbild spielen die rechte der Kinder eine
zentrale Rolle, sie sind das Fundament unserer Arbeit.
Für alle Familien bei FRÖBEL sind wir ein zuverlässiger
Partner in der Erfüllung und Wahrung dieser Rechte.
Im Folgenden treffen wir daher Absprachen, um die
Rechte von Familien im Umgang mit persönlichen
Daten, die uns digital vorliegen, bei uns entstehen
oder verwaltet werden in aktuellen Fragen des Betreuungsbetriebs zu wahren. Diese Absprachen werden in der entsprechenden Betriebsvereinbarung
aufgegriffen und sind für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter verbindlich.
zum Download.
www.paedagogikblog.de/
Kodex weist uns den Weg zwischen (emotionaler)
Nähe und professioneller Distanz im Verhältnis von
pädagogischen Fachkräften zu den Eltern.
Sollte es eine private Beziehung zwischen einer
pädagogischen Fachkraft und einer Familie geben,
ist das auch von Interesse für die Leitung und das
Team. Ein privater Kontakt einer Mitarbeiter*in zu
einer Familie wird in der Einrichtung stets offen besprochen, damit Unsicherheiten zur Wahrung von
Professionalität schnell ausgeräumt werden können.
Mit dieser Selbstverpflichtung beachten wir Persönlichkeitsrechte der Kinder und ihrer Familien ebenso
wie die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der
UNSERE REGELN zUM UMGANG
MIT DIGITALEN MEDIEN
www.surfen-ohne-risiko.net
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nutzung privater mobiltelefone
im dienst
● Wir nutzen während der Betreuung der Kinder
grundsätzlich keine privaten Handys für persönliche
Angelegenheiten, da jede Mitarbeiter*in über das
Telefon der Einrichtung im Notfall erreichbar ist.
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ziel ist es, einen verantwortungsbewussten und
kritischen umgang mit digitalen medien (Fotos,
Videos und andere personenbezogene Daten) und
messenger-diensten (Facebook, WhatsApp etc.)
zu erreichen. Für alltägliche Situationen der Kommunikation mit Eltern vereinbaren wir auf der Grundlage
geltender Rechtsvorschriften („Datenschutz“), der
AGB´s der Dienstanbieter und unserer eigenen Selbstverpflichtung möglichkeiten und grenzen der digitalen Kommunikation in den einrichtungen.
● Sollten Ausnahmen nötig sein, werden diese mit der
Leitung und im Team vereinbart.
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elternkommunikation
● Wir unterscheiden zwischen dienstlicher und
privater Kommunikation und beachten, dass für die
Kommunikation, die aus beruflichen Gründen mit
Familien nötig und wünschenswert ist, Vorgaben
meines Arbeitgebers zur Anwendung kommen.
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Private Kommunikation
in sozialen netzwerken
Private Informationen (Fotos, Kommentare) sind für
alle Menschen in einem sozialen Netzwerk sichtbar,
wenn man diese Sichtbarkeit nicht bewusst einschränkt. zum Schutz der Persönlichkeitsrechte
unserer Mitarbeiter*innen sei die Möglichkeit empfohlen, die Sichtbarkeit für das private Profil und alle
Aktivitäten so zu begrenzen, dass private Informationen nur denen bekannt werden, mit denen man
auch privat verbunden sind.
Foto-, Video- und
sprachaufnahmen
Auch wenn das Straßenbild den Eindruck erweckt,
dass es „in Ordnung ginge“ mit dem eigenen Gerät
Aufnahmen von anderen Menschen zu machen,
gelten bei FRÖBEL dafür strenge Regeln, um dem
Datenschutz für unsere Familien und
Mitarbeiter*innen jederzeit gerecht zu werden.
Bei allen Foto-, Video- und Sprachaufnahmen,
die bei FRÖBEL entstehen, beachten wir das
uneingeschränkte Persönlichkeitsrecht („Recht am
eigenen Bild“).
● Freundschaftseinladungen von Eltern nehmen wir
nicht an, da eine private Information über eine
Mitarbeiter*in einer professionellen dienstlich
begründeten Beziehung zu Eltern nicht dienlich ist.
● Alle Aufnahmegeräte und Speichermedien, die bei
FRÖBEL benutzt werden, sind Eigentum von FRÖBEL.
Die Nutzung von privaten Geräten ist nicht erlaubt.
● Auch als Privatperson äußern wir uns im Internet zu
FRÖBEL und pädagogischen Themen im Sinne
● Wir beachten, dass Eltern für ihre Kinder entscheiden, zu welchem zweck Aufnahmen von ihrem
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eltern als nutzer von smartphones,
Handys und Kameras
Wenn Eltern auf Veranstaltungen fotografieren oder
filmen, ohne dafür das Einverständnis der abgebildeten Personen oder Sorgeberechtigten einzuholen,
geraten Sie in Konflikt mit den genannten Rechtsvorschriften.
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● Wir machen es uns zur Aufgabe vor Veranstaltungen mit Eltern, die anwesenden Familien auf diesen
Umstand aufmerksam zu machen.
● Gemeinsam mit Eltern finden wir Lösungen, die das
Interesse der Familien nach einer Fotodokumentation besonderer Anlässe zufrieden stellt und im
Einklang stehen mit unserem digitalen Kodex.
● Wir machen es uns zur Aufgabe, Eltern zum Umgang mit Smartphones im Kindergarten (oder Hort)
zu sensibilisieren. Wir bleiben mit Eltern im Gespräch