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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ABONNEMENTBEDINGUNGEN
BEZUGSBERECHTIGUNG
Sie können nicht nur für sich, sondern
auch für Dritte ein Abonnement erwerben.
Diese Möglichkeit besteht auch für juristische Personen wie Firmen und Vereine.
ÜBERTRAGUNG DES
ABONNEMENTS
Sie können Ihre Abonnementkarten auch
weitergeben.
ZAHLUNGSWEISE
Sie bezahlen per Kreditkarte oder erhalten
eine Rechnung. Nach Eingang der Zahlung
senden wir Ihnen innerhalb von drei Wochen die Abonnement-Konzertkarten zu.
Bei einer Online-Buchung ist die Bezahlung auch via Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung oder PayPal möglich.
ERMÄSSIGUNG
Konzertbesucher*innen bis 27 Jahre, die
sich noch in der Ausbildung befinden, und
Konzertbesucher*innen mit einem GdB
ab 80 erhalten bei der Buchung einer der
festen Abonnementreihen einen Preisnachlass von 50 % auf die Preisgruppe
ihrer Wahl.
ÄNDERUNGSWÜNSCHE
Wenn Sie bereits Abonnent*in sind, ist Ihr
Platz in der kommenden Saison gesichert
(außer Ticket-Pakete wie Klassik-Starter,
JuKo-Trio, Special-Pakete und GeschenkAbo/-Pakete). Änderungswünsche für die
neue Saison müssen frühzeitig und schriftlich an den Abonnement-Service des hrTicketcenters gerichtet werden. Wir bearbeiten Ihre Änderungs- und Platzwünsche
in der Reihenfolge des Eingangs.
ERNEUERUNG DES ABONNEMENTS /
KÜNDIGUNGSFRIST
Wenn Sie bereits Abonnent*in sind, verlängert sich Ihr Abonnement automatisch
um eine weitere Saison (außer Ticket-Pakete wie Klassik-Starter, JuKo-Trio, Special-Pakete und Geschenk-Abo/-Pakete).
Ihre Kündigung muss schriftlich bis zum
30. April der laufenden Konzertsaison an
das hr-Ticketcenter/Abonnement-Service,
60222 Frankfurt am Main erfolgen.
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UMTAUSCH UND RÜCKNAHME
Wir bitten um Verständnis, dass wir Abonnement-Konzertkarten nicht zurücknehmen oder erstatten. Der Umtausch von
einem Konzerttermin pro Saison ist in
Ausnahmefällen bis drei Werktage vor der
jeweiligen Veranstaltung (bis 17 Uhr) gegen
eine Gebühr von 4,- € möglich. Tausch nur
innerhalb der laufenden Saison.
ÄNDERUNG VON NAMEN UND
ANSCHRIFT
Bitte teilen Sie dem Abonnement-Service
des hr-Ticketcenters jede Änderung Ihres
Namens oder Ihrer Adresse schriftlich
oder telefonisch mit.
ANERKENNUNG DER ABONNEMENTBEDINGUNGEN
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bestellschein bzw. der Zahlung Ihres Abonnements erkennen Sie die AbonnementBedingungen und die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten gemäß der
Europäischen Datenschutzgrundverordnung an.
SCHLUSSKLAUSELN
Der Hessische Rundfunk behält sich das
Recht vor, diese Abonnement-Bedingungen jederzeit zu ändern. Gerichtsstand und
ausschließlicher Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Dieser Vertrag unterliegt
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern eine der Bestimmungen
dieses Vertrags oder ein Teil hiervon unwirksam sein oder werden sollte, wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
ALLGEMEINE HINWEISE
ZUTRITTSBEDINGUNGEN FÜR
KONZERTE UND SONSTIGE
VERANSTALTUNGEN
Sollte es eine gesetzliche, behördliche
oder kraft Hausrechts getroffene Regelung
geben, nach der die Teilnahme an Konzerten und anderen Veranstaltungen nur nach
Vorlage eines bestimmten Nachweises
möglich ist, so trägt der/die Karteninhaber/in die Verantwortung dafür, diesen
Nachweis zu erbringen. Das gilt insbeson-
dere für Coronatests, Impfausweise und
Immunitätsbescheinigungen. Kann
der Nachweis nicht erbracht werden oder
berechtigt der erbrachte Nachweis zur
Zutrittsverweigerung, so besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Zutrittsnachweise, die kraft Hausrechts gefordert werden, werden im Vorfeld der gebuchten Veranstaltung rechtzeitig durch den Veranstalter gegenüber
dem/der Karteninhaber*in kommuniziert.
BESETZUNGS- UND PROGRAMMÄNDERUNGEN, VERANSTALTUNGSVERLEGUNG UND -ABSAGE
Der Veranstalter behält sich aus künstlerischen oder technischen Gründen Besetzungs-, Programm- oder Platzänderungen
im Einzelfall vor. Diese berechtigen nicht
zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Bei Absage einer
Veranstaltung wird gegen Vorlage der
Eintrittskarte der Kaufpreis erstattet.
Kein Ersatz bei Abbruch einer laufenden
Veranstaltung.
SPÄTEINLASS
Nach Beginn einer Veranstaltung besteht
kein Anspruch mehr auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Ein verspäteter Einlass kann aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler*innen sowie der anderen Besucher*innen
nur in einer Veranstaltungspause gewährt
werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause
besteht kein Anspruch auf einen Späteinlass.
TON-, FOTO-, FILM- UND VIDEOAUFNAHMEN
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen
sind – auch für den privaten Gebrauch –
untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt,
derart hergestellte Aufnahmen an sich zu
nehmen oder, soweit technisch möglich,
zu löschen. Der Veranstalter behält sich
die Rechte zu Bild-, Ton- und Fernsehaufzeichnungen einzelner Konzerte vor. Mit
Benutzung der Eintrittskarte erklären sich
die Besucher*innen damit einverstanden,
dass sie evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen
ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.