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Weitere InformationenZur Beobachtung und Erfassung des Sprachstands bei Kindern im Kita-Alter sind verschiedene Verfahren im Einsatz.Dabei kann unter anderem zwischen Tests, Screenings undBeobachtungsverfahren unterschieden werden. Die Verfahren bieten unterschiedliche Anwendungsmöglichkeitenund verfolgen verschiedene Ziele.Screenings sind in der Regel schnell durchzuführen und helfen bei einer ersten Einschätzung einer altersgerechtenSprachentwicklung. Wichtig ist, dass bei einem Verdacht aufeine nicht altersgerechte Sprachentwicklung immer eineweitere und differenziertere Beobachtung folgen sollte.Beobachtungsverfahren bieten eine differenziertere Einschätzung und eignen sich für eine direkte Verknüpfung zwischen den Ergebnissen und der Auswahl passgenauersprachbildender Maßnahmen. Der Fokus liegt auf demSprachhandeln der Kinder, das in alltäglichen Situationenbeobachtet wird.Testverfahren haben die höchste Aussagekraft, wenn es umdie Einschätzung eines altersgerechten Sprachstands vonKindern geht. Sie sind das Mittel der Wahl, wenn das Ziel eineweiterführende, fachlich fundierte Diagnose ist. Insbesondere bei Verdacht auf eine Sprachentwicklungsstörung sollte dieses Verfahren daher gewählt werden, damit Kindereine passgenaue Unterstützung (z. B. Therapie) erhaltenkönnen. Die Anwendung erfolgt jedoch nicht durch pädagogische Fachkräfte, deswegen ist eine enge Zusammenarbeit mit den Familien und das Weiterleiten an entsprechende Professionen entscheidend.12In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise im Kinderbildungsgesetz verankert und in entsprechenden Broschüren des Ministeriums ausgeführt, dass spätestens ab einem halben Jahrnach Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung regelmäßig im Abstand von maximal einem Jahr eine Sprachentwicklungsbeobachtung mit einem wissenschaftlich fundierten Beobachtungsverfahren durchzuführen ist. Dafür stehensowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Kinder über dreiJahren jeweils drei Verfahren zur Auswahl, unter anderem Sismik, Seldak und BaSiK.Im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten undKindertagespflege wird erst mit Beginn des letzten Kindergartenjahres für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung die Erfassung der Sprachkompetenz verbindlich festgeschrieben,ohne ein spezifisches Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren vorzugeben.In Sachsen gibt es zur Beobachtung und Dokumentationder Sprachentwicklung keine gesetzlichen Vorgaben undauch im Sächsischen Bildungsplan nur sehr allgemeine Ausführungen zur Beobachtung und Dokumentation im Allgemeinen.Eine Einschätzung des Sprachstands erfolgt durch ein Screening-Verfahren, allerdings durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter, nicht durch die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung.Neben den sehr diversen Vorgaben ist aufgrund aktuellerEntwicklungen in einigen Bundesländern zusätzlich anzunehmen, dass in Zukunft weitere Vorgaben und Verfahren hinzukommen. So wurde die Fachhochschule Potsdam beispielsweise von der Berliner Senatsverwaltung damit beauftragt, die bestehenden Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und zur Be-
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