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Zur Beobachtung und Erfassung des Sprachstands bei Kindern im Kita-Alter sind verschiedene Verfahren im Einsatz.
Dabei kann unter anderem zwischen Tests, Screenings und
Beobachtungsverfahren unterschieden werden. Die Verfahren bieten unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten
und verfolgen verschiedene Ziele.
Screenings sind in der Regel schnell durchzuführen und helfen bei einer ersten Einschätzung einer altersgerechten
Sprachentwicklung. Wichtig ist, dass bei einem Verdacht auf
eine nicht altersgerechte Sprachentwicklung immer eine
weitere und differenziertere Beobachtung folgen sollte.
Beobachtungsverfahren bieten eine differenziertere Einschätzung und eignen sich für eine direkte Verknüpfung zwischen den Ergebnissen und der Auswahl passgenauer
sprachbildender Maßnahmen. Der Fokus liegt auf dem
Sprachhandeln der Kinder, das in alltäglichen Situationen
beobachtet wird.
Testverfahren haben die höchste Aussagekraft, wenn es um
die Einschätzung eines altersgerechten Sprachstands von
Kindern geht. Sie sind das Mittel der Wahl, wenn das Ziel eine
weiterführende, fachlich fundierte Diagnose ist. Insbesondere bei Verdacht auf eine Sprachentwicklungsstörung sollte dieses Verfahren daher gewählt werden, damit Kinder
eine passgenaue Unterstützung (z. B. Therapie) erhalten
können. Die Anwendung erfolgt jedoch nicht durch pädagogische Fachkräfte, deswegen ist eine enge Zusammenarbeit mit den Familien und das Weiterleiten an entsprechende Professionen entscheidend.
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In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise im Kinderbildungsgesetz verankert und in entsprechenden Broschüren des Ministeriums ausgeführt, dass spätestens ab einem halben Jahr
nach Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung regelmäßig im Abstand von maximal einem Jahr eine Sprachentwicklungsbeobachtung mit einem wissenschaftlich fundierten Beobachtungsverfahren durchzuführen ist. Dafür stehen
sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Kinder über drei
Jahren jeweils drei Verfahren zur Auswahl, unter anderem Sismik, Seldak und BaSiK.
Im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und
Kindertagespflege wird erst mit Beginn des letzten Kindergartenjahres für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung die Erfassung der Sprachkompetenz verbindlich festgeschrieben,
ohne ein spezifisches Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren vorzugeben.
In Sachsen gibt es zur Beobachtung und Dokumentation
der Sprachentwicklung keine gesetzlichen Vorgaben und
auch im Sächsischen Bildungsplan nur sehr allgemeine Ausführungen zur Beobachtung und Dokumentation im Allgemeinen.
Eine Einschätzung des Sprachstands erfolgt durch ein Screening-Verfahren, allerdings durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter, nicht durch die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung.
Neben den sehr diversen Vorgaben ist aufgrund aktueller
Entwicklungen in einigen Bundesländern zusätzlich anzunehmen, dass in Zukunft weitere Vorgaben und Verfahren hinzukommen. So wurde die Fachhochschule Potsdam beispielsweise von der Berliner Senatsverwaltung damit beauftragt, die bestehenden Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und zur Be-