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SPRACHSTANDSBEOBACHTUNG
Ein Ziel, viele
Vorgehensweisen
Sprachliche Bildung gilt als
ein zentraler Auftrag von
Kitas. Um den Erfolg für die
Entwicklung der Kinder
einschätzen zu können,
ist eine systematische
Damit alle Kinder erreicht und bestmöglich in ihrer natürlichen
Sprachentwicklung begleitet und unterstützt werden können,
muss sich Sprachbildung an der Lebenswelt, den Interessen
und individuellen Kompetenzen der Kinder orientieren. Die Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung gibt
Einblick in die individuellen Entwicklungsverläufe der Kinder
und trägt dazu bei, die Perspektive des einzelnen Kindes und
seine individuellen Bedürfnisse besser zu verstehen und in den
Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit zu stellen.
Die Ergebnisse zeigen, welche Fortschritte Kinder gemacht haben, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und welche pädagogischen Anregungen zum jeweiligen Sprachstand des Kindes passen. Außerdem kann eine systematische
Beobachtung und Dokumentation Hinweise auf einen möglichen Sprachförderbedarf liefern und dabei helfen, Familien
frühzeitig für eine weiterführende Diagnostik und ggf. Therapie an andere Professionen wie Kinderärztinnen oder Kinderärzte zu verweisen (vgl. auch den Artikel „Sprachdiagnostik“
Beobachtung und Dokumentation notwendig. Doch
die Vorgaben und Verfahren
sind so divers wie zahlreich.
Nele Hage gibt einen
Überblick.
S. 39 ff.). So kann eine Kindertageseinrichtung idealerweise
dabei helfen, ungünstige Entwicklungsbedingungen von Kindern auszugleichen und die Chancengerechtigkeit zu verbessern.
Die Vorgaben der Bundesländer
Ein Blick in die gesetzlichen Vorgaben sowie die Bildungsund Orientierungspläne der Bundesländer zeigt jedoch, dass
es bei der Feststellung des Sprachstandes bzw. der Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung sehr unterschiedliche Voraussetzungen gibt.
In fast allen Bundesländern werden zwar ein bis zwei Jahre vor
der Einschulung verpflichtende Verfahren entweder bei allen Kindern oder bei bestimmten Gruppen von Kindern angewendet,
die Vorgehensweise und die eingesetzten Verfahren unterscheiden sich dabei aber von Bundesland zu Bundesland deutlich (siehe auch Darstellung S. 14/15 in diesem Heft).
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