25-03-12 Boersenverein Jahresbericht 2024- RZ online - Flipbook - Seite 9
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FÜR DEN BUCHMARKT INSGESAMT
PRO JAHR BEI AUFHEBUNG DES
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KÜNSTLICHE
INTELLIGENZ –
AI ACT
Mit dem europäischen AI Act ist am
1. August 2024 das weltweit erste Gesetz
zur Regulierung von künstlicher Intelligenz in Kraft getreten. Der Börsenverein
hatte sich in dem Verfahren für gesetzliche
Leitplanken insbesondere für generative
KI-Modelle eingesetzt und u.a. Transparenzpflichten für KI-Anbieter gefordert.
Tatsächlich verpflichtet das Gesetz jetzt
Technologieunternehmen, eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung
der verwendeten Trainingsdaten nach
einer Vorlage des Büros für künstliche
Intelligenz der EU-Kommission (AI Office)
zu veröffentlichen. Dies ist ein erster
wichtiger Schritt, um Klarheit über die in
der Vergangenheit begangenen Rechtsverletzungen zu erhalten. An der konkreten
Ausgestaltung der Nachweispflichten wird
derzeit unter Leitung des Brüsseler AI-Office und mit Beteiligung der Stakeholder
gearbeitet. Gegenwärtig drängen wir na-
tional und auf europäischer Ebene darauf,
dass die zu veröffentlichende Zusammenfassung auch tatsächlich Rückschlüsse auf
die betroffenen Werke zulässt. Nur so kann
die im Gesetz ausdrücklich zum Zwecke
der Rechteverfolgung eingeführte Transparenzpflicht wirksam werden.
Weiterhin umstritten ist allerdings
die Frage, ob Entwickler und Betreiber
generativer KI-Modelle urheberrechtlich
geschützte Inhalte, die sie für das Training
nutzen wollen, lizenzieren müssen oder
ob diese Nutzung mit Verweis auf die
sogenannte Text-und-Data-Mining (TDM)Schranke im Urheberrecht zulässig ist. Der
Börsenverein vertritt die Auffassung, dass
die Nutzung urheberrechtlich geschützter
Inhalte für das Training generativer KIModelle weit über das Erstellen von Analysen und das Erkennen von Mustern und
Trends hinausgeht und die TDM-Regelung
somit nicht auf das KI-Training anwendbar
ist. In jedem Fall sieht der Börsenverein
den Gesetzgeber in der Pflicht, dafür
Sorge zu tragen, dass für die Nutzung
urheberrechtlich geschützter Werke, ob
unter dieser Schranke oder auf dem von
uns bevorzugten Lizenzweg, angemessen
vergütet wird.