25-03-12 Boersenverein Jahresbericht 2024- RZ online - Flipbook - Seite 11
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BUCHPREISBINDUNG:
REFERENTENENTWURF FÜR
ÄNDERUNGSGESETZ
Kurz nach der Frankfurter Buchmesse hat
das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) einen Vorschlag für
eine Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) veröffentlicht. Kern
dieses Referentenentwurfs war ein mit
§ 3 Abs. 2 BuchPrG geplantes Rabattverbot
für die Vermittlung von Verkäufen preisgebundener Bücher. Der Börsenverein hat
die von ihm schon jahrelang geforderte Initiative des BMWK begrüßt. Da die Gerichte
aufgrund des Fehlens einer Regelung zur
Preisbindung in Dreiecksverhältnissen
in den vergangenen Jahren mehrfach zu
problematischen Entscheidungen gekommen sind, ist ein Eingreifen des Gesetzgebers überfällig. Das hat zuletzt das
problematische Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Zulässigkeit eines
zehnprozentigen „ebay-Adventsrabatts“
beim Verkauf preisgebundener Bücher
bewiesen.
Den Vorschlag des BMWK hat der Börsenverein in einer Stellungnahme allerdings
als ungeeignet beurteilt, nachhaltig für
Rechtssicherheit bei der Anwendung der
Buchpreisbindung in Dreiecksverhältnissen zu sorgen. Deshalb hat er einen
alternativen Regelungsvorschlag zu Absatzfördermaßnahmen in Dreiecksverhältnissen zur Diskussion gestellt. Nach dem
Zusammenbruch der Ampelkoalition ist
das mit dem BMWK-Referentenentwurf
eröffnete Gesetzgebungsverfahren im Ansatz stecken geblieben. Der Börsenverein
wird sich nach der Bundestagswahl darum
bemühen, dass die nächste Bundesregierung das Vorhaben in verbesserter Form
wieder aufgreift.
MODERNISIERUNG
DES POSTRECHTS
– VERSAND VON
BÜCHERN
Nach mehrjährigem Stillstand bei der
Novellierung des Postgesetzes brachte die
Bundesregierung Ende 2023 das Postmodernisierungsgesetz (PostModG) auf den
Weg. Mit dem Gesetz wurde auch die Forderung des Börsenvereins aufgegriffen, die
Beförderung von Büchern explizit in den
Katalog der Universaldienstleistungen aufzunehmen. Damit ist sichergestellt, dass
Bücher wie Zeitungen und Zeitschriften
flächendeckend in einer bestimmten Qualität und zu einem erschwinglichen Preis
befördert werden müssen. Dem Wunsch
des Börsenvereins, konkrete Laufzeitvorgaben für den Versand von Büchern in das
Gesetz aufzunehmen, ist der Gesetzgeber
leider nicht nachgekommen. Es ist davon
auszugehen, dass die Bundesnetzagentur
im Falle von unverhältnismäßigen Preiserhöhungen und /oder regelmäßiger Überschreitung der Zustellungsfrist von mehr
als drei bzw. vier Tagen die erforderlichen
Maßnahmen zur Wiederherstellung des
Universaldienstes anordnen wird.