25-03-12 Boersenverein Jahresbericht 2024- RZ online - Flipbook - Seite 10
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POLITIK
RECHT
VERLAGSFÖRDERUNG
STEUERBÜROKRATIE
Zu den Punkten, die die Ampelkoalition
entgegen ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag nicht umgesetzt hat, gehört
auch die Verlagsförderung. Zum zweiten
Mal ist die vom Börsenverein geforderte
strukturelle Verlagsförderung an den
vom Bundesfinanzminister ausgerufenen
Sparvorgaben gescheitert. Mittel waren
deshalb dafür wie schon 2024 auch im Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 nicht
vorgesehen. Mit dem vorzeitigen Ende
der Regierungskoalition wurden auch
die Haushaltsberatungen gestoppt. Es ist
ungewiss, welche Haushaltsanpassungen
eine neue Bundesregierung vornehmen
wird. In den Programmen der Parteien zur
Bundestagswahl ist einzig bei den Grünen
die Einführung einer Förderung für kleine
Verlage explizit benannt.
Gesetzliche Verschärfungen zur Eindämmung von Steuermissbrauch bei gleichzeitigem Personal- und Fachkräftemangel im
Bundeszentralamt für Steuern haben zu erheblichen Problemen für Verlage beim sogenannten Quellensteuerabzugsverfahren
nach § 50a EstG (Einkommensteuergesetz)
geführt. Überlange Bearbeitungszeiten von
bis zu zwei Jahren sowie die drastische
Ausweitung der Nachweispflichten für die
antragstellenden Lizenzgeber wirken sich
negativ auf die Geschäftsbeziehungen aus
und führen zu erheblichen finanziellen
Zusatzbelastungen für die Verlage.
Gegenüber dem Bundesfinanzministerium
hat der Börsenverein deshalb mit allem
Nachdruck gefordert, das Antragsverfahren deutlich zu verschlanken und
an die Verfahren, die in allen anderen
europäischen Ländern üblich sind, anzupassen. Dort reicht für den Erhalt
einer Freistellungsbescheinigung in der
Regel eine Ansässigkeitsbescheinigung als
Nachweis für ein geltendes Doppelbesteuerungsabkommen. Leider hat auch hier das
vorzeitige Ende der Regierungskoalition
ein erforderliches politisches Handeln
verhindert. Unmittelbar nach der Wahl
wird der Börsenverein das Thema wieder
aufgreifen.