UWS Geschäftsbericht 2023 - Bericht - Seite 71
B E S TÄT I G U N G S V E R M E R K – D E S A B S CH L U S S P R Ü F E R 6S
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Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz-
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Ge-
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beinhaltet.
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.
aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
rung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen-
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
stehen.
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutref-
einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahres-
fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
abschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
Entscheidungen von Adressaten beein昀氀ussen.
in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti-
Während der Prüfung üben wir p昀氀ichtgemäßes Ermessen
gen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die ge-
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber
setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen
hinaus
und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Überein-
• identi昀椀zieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher
stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzli-
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebe-
chen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichen-
richt aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern,
de geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht
planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
erbringen zu können.
diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstel-
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
lung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko,
dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Dar-
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
stellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlun-
des Jahresabschlusses und des Lageberichts
gen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtig-
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu
te Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das
erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von we-
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-
des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem
schaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vor-
dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-
kehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk-
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
samkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.