ESG Employment Horizon 2024 German - Flipbook - Page 7
ESG und Umweltschutz
Betrieblicher Umweltschutz –
Mit oder ohne den Betriebsrat?
Betriebliche Umweltschutzmaßnahmen können sowohl
bestimmte bauliche Veränderungen als auch geänderte
Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe betreffen. Dabei treiben
Unternehmen insbesondere umweltpolitische Motive sowie
die Idee des Employer Brandings an.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe stehen dem Betriebsrat
daher insbesondere umfassende Informationsrechte in
Bezug auf Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes
zu. Ein echtes diesbezügliches Mitbestimmungsrecht
kennt das Gesetz bislang nicht. Ein jüngst vorgelegter
Reformvorschlag einer Expertengruppe aus Wissenschaft
und DGB-Gewerkschaften will dies jedoch ändern. Der
Vorschlag sieht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
für alle Maßnahmen vor, die geeignet sind, dem Umweltund Klimaschutz zu dienen.
Das Gesetz sieht zahlreiche Beteiligungsrechte des Betriebsrats und des
Wirtschaftsausschusses in Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
vor. Es ist die ausdrückliche Aufgabe des Betriebsrats, Einfluss auf die
umweltschützende Gestaltung der betrieblichen Abläufe zu nehmen und
darüber zu wachen, dass der betriebliche Umweltschutz gefördert werden.
Aber bereits jetzt kann der Betriebsrat seine bestehenden
Mitbestimmungsrechte dazu nutzen, um in Sachen
Umweltschutz mitzumischen. Zu denken ist hier etwa an
(mitbestimmungspflichtige) Vorgaben zur Ordnung im
Betrieb und zum Verhalten der Mitarbeiter*innen.