ESG Employment Horizon 2024 German - Flipbook - Page 5
ESG und Mobilität
E-Mobilität im Betrieb
In Puncto Dienstwagen erfreuen sich klimafreundliche
Varianten immer größerer Beliebtheit. Arbeitgeber können
auf diese Weise einen Beitrag zur Emissionsreduzierung
leisten. Gleichzeitig punkten Unternehmen, die sich für den
Klimaschutz engagieren, in der öffentlichen Wahrnehmung.
Häufig setzen Unternehmen daher auf Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen.
Diese bieten durch Steuervorteile und staatliche Förderungen
finanzielle Vorteile sowohl für das Unternehmen selbst als auch für die
Mitarbeiter*innen.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht stellen sich dabei zunächst die üblichen bei
der Überlassung von Dienstwagen zu beachtenden Fragen. Das betrifft
zum einen die dahingehenden vertraglichen Vereinbarungen mit den
Mitarbeiter*innen, etwa in Form einer arbeitsvertraglichen Musterklausel
oder einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Oft ist eine
betriebliche Regelung in Form einer Dienstwagenrichtlinie sinnvoll.
Die Nutzung von E-Mobilität im Betrieb bringt darüber hinaus weitere
arbeitsrechtlich relevante Aspekte mit sich. So müssen Arbeitgeber sich
Gedanken zu Dauer und Umfang der Nutzung von im Betrieb
installierten E-Ladestationen durch die Mitarbeiter*innen machen.
Diese Frage ist nicht nur auf individualrechtlicher Ebene relevant,
sondern unterliegt auch der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Einige Arbeitgeber überlassen ihren Mitarbeiter*innen
Ladestationen, sog. Wallboxen, zur Nutzung an ihrem Wohnsitz.
Hier ist auf eine rechtssichere Vereinbarung zu achten. Neben der
Frage der Zuständigkeit für die Wartung und der Übernahme der
Stromkosten ist auch ein (wirksamer) Haftungsausschluss des
Arbeitgebers für etwaige Schäden von Bedeutung.
Geleaste E-Bikes für Mitarbeiter*innen sind ebenfalls gefragter
denn je. Diese werden oft individuell für den jeweiligen Mitarbeiter
oder die jeweilige Mitarbeiterin zusammengestellt. Das kann zu
Problemen führen, wenn Mitarbeiter*innen das Fahrrad nicht mehr
nutzen, etwa weil sie das Unternehmen verlassen oder aufgrund
von Elternzeit oder Sabbaticals längere Zeit aussetzen. Es besteht
die Gefahr, dass Unternehmen auf den individuell konfigurierten
Fahrrädern sitzen bleiben. Hier ist eine vorausschauende
Vertragsgestaltung gefragt, die eine Vertragsübernahme durch
den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin vorsieht.