ESG Employment Horizon 2024 German - Flipbook - Page 4
ESG und Diversity
Diversity: Alte und neue gesetzliche Anforderungen
Vielfalt ist ein entscheidender unternehmerischer Erfolgsfaktor.
Durch die Zusammenarbeit von Menschen in unterschiedlichen
Lebensphasen und -situationen, mit verschiedenen
Geschlechtern, Herkünften, Anschauungen und Erfahrungen
gewinnen Unternehmen an Expertise und Innovation. Zudem
unterstützt eine gelebte Diversity-Kultur die Gewinnung neuer
Talente. Denn gerade potentiell interessante Bewerber*innen
legen Wert auf eine aufgeschlossene und wertschätzende
unternehmerische Grundhaltung gegenüber jedem Menschen.
Auch der Gesetzgeber plädiert für Vielfalt: Mit dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden in Deutschland die
Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt. Das
Gesetz schreibt einen diskriminierungsfreien Umgang sowohl mit
Bewerber*innen als auch mit Mitarbeiter*innen vor. Im Falle eines
Verstoßes drohen Unternehmen hohe Entschädigungszahlungen.
Dies wirft im betrieblichen Alltag unterschiedliche Fragestellungen
auf. Wie können Stellenausschreibungen rechtssicher
formuliert werden? Welche Fragen darf man Bewerber*innen
im Bewerbungsgespräch stellen? Was ist bei der Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen zu beachten?
Derartige altbekannte Fragestellungen werden durch jüngere
Gesetze ergänzt. So verbietet das Entgelttransparenzgesetz
ausdrücklich die unmittelbare oder mittelbare
Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bei gleicher oder
gleichwertiger Arbeit. Der damit verbundene Auskunftsanspruch
von Mitarbeiter*innen stellt Unternehmen vor administrative
Herausforderungen.
Auch das im August 2021 in Kraft getretene Zweite
Führungspositionengesetz (FüPoG II) bringt Änderungen für viele
Unternehmen mit sich. Die Neuregelung beinhaltet erweiterte
Vorgaben zur Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen.
Unternehmen, die die Vorgaben ohne Begründung nicht erfüllen,
müssen mit Sanktionen rechnen.