UWS Geschäftsbericht 2023 - Bericht - Seite 32
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JAHRESABSCHLUSS 2023 – ANHANG
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei wird
entgeltlich erworbene Software über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bildet die Software mit Anschaffungskosten unter 250,00 €. Diese werden sofort
in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte
einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Minderung
vorgenommen.
Aufwendungen für umfassende Modernisierung von
Gebäuden wurden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, soweit sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führten. Die nachträglichen Herstellungskosten
wurden auf die Restnutzungsdauer der Gebäude abgeschrieben. Bei umfassenden Modernisierungen wird
die Restnutzungsdauer der Gebäude der jeweiligen
Maßnahme auf einen Zeitraum zwischen 30 und 40
Jahren neu festgelegt.
Der angemessene Teil der Kosten der Allgemeinen
Verwaltung, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, wurden aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über
die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende
Nutzungsdauern zugrunde:
Wohnbauten
40 bis 50 Jahre
Wohnbauten nach Modernisierung
30 bis 40 Jahre
Geschäfts- und andere Bauten
25 bis 50 Jahre
Bauten auf fremden Grundstücken
30 bis 50 Jahre
Technische Anlagen
10 bzw. 20 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung
3 bis 10 Jahre
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als
Aufwand erfasst, wenn die Nettoanschaffungskosten
250,00 € nicht übersteigen. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten mehr als
250,00 € und bis zu 1.000,00 € betragen, wurde bis
zum 31.12.2021 ein jährlicher Sammelposten gebildet.
Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Seit 01.01.2022 wird für die
Geringwertigen Wirtschaftsgüter entsprechend ihrer
aktuell gültigen Grenzen - die Sofortabschreibung in
Anspruch genommen.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet.
In den Grundstücken mit unfertigen Bauten sind
Baukosten des Umlaufvermögens dargestellt, diese
sind mit ihren Herstellkosten bewertet.
Unter den unfertigen Leistungen sind noch nicht abgerechnete Betriebs- und Heizkosten. Sie wurden mit
den voraussichtlich abrechenbaren Kosten angesetzt.