Jahresbericht 2022: Lebensqualität - Vorreiterschaft - Zukunftssicherung - Verlässlichkeit - Bericht - Seite 21
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Herford
GmbH wurde gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften aufgestellt. Die SWH hat ihren Sitz in
Herford und wird im Handelsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen unter der Nummer HRB
6554 geführt.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS - UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Herford
GmbH wird nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff., 266 ff. und 275 ff. HGB
aufgestellt und gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Etwaige latente Steuern aus Bewertungsunterschieden zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
sind auf Grund der Organschaft mit der HVV Herforder Versorgungs- und Verkehrs-BeteiligungsGmbH beim Organträger zu erfassen.
Finanzanlagevermögen
Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Niedrig verzinsliche Ausleihungen an
Arbeitnehmer der Gesellschaft werden mit dem
Nennwert angesetzt.
Immaterielle Vermögensgegenstände,
Sachanlagevermögen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
unter Abzug von Skonti abzüglich Abschreibungen bewertet. Seit dem Geschäftsjahr 2004 werden die Anlagenzugänge ab dem Anschaffungsmonat (pro rata temporis) abgeschrieben. Die
Anlagenzugänge des laufenden Jahres werden
linear in Anlehnung an die steuerlichen AfATabellen abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten von 251
bis 1.000 € betragen, werden als Sammelposten
aktiviert und über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Ab dem Geschäftsjahr 2022 werden Investitionen in das Gasrohrnetz und Gas-Hausanschlüsse,
dem Gebot der Klimaneutralität ab dem Kalenderjahr 2045 folgend, mit einer Nutzungsdauer
von 23 Jahren abgeschrieben. Die finanziellen
Auswirkungen betragen ca. 10 T€.
Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Von
zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren
wird Gebrauch gemacht.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
angesetzt.
Forderungen/sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen werden gem. § 253 HGB i. V. mit Art. 67 Abs.1
Satz 2 EGHGB und nach der versicherungsmathematischen Barwertmethode (IDW RS HFA
3) mit einer mittleren Duration von 15 Jahren
und einem Zinssatz von 1,44 % gem. Rückstellungsabzinsungsverordnung berechnet. Als
Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln
2018 G von Prof. K. Heubeck, Köln, verwendet.
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