ESG Employment Horizon 2024 German - Flipbook - Page 15
ESG und ausländische Arbeitnehmer
Beschäftigung ausländischer
Arbeitnehmer
Aufgrund des Fachkräftemangels, der in nahezu jeder Branche herrscht, sind viele Arbeitgeber
gezwungen, ihre Suche nach qualifizierten Beschäftigten über die Landesgrenze hinaus
auszuweiten. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer bietet aber nicht nur eine
Möglichkeit, den großen Bedarf an Arbeitskraft zu decken, sondern steigert auch die
Diversität im Unternehmen. Die kulturelle und ethische Vielfalt kann ein entscheidender
Wettbewerbsvorteil sein und sich positiv im ESG-Rating auswirken.
Arbeitgeber sehen sich bei der Beschäftigung ausländischer
Arbeitnehmer allerdings zahlreichen bürokratischen
Herausforderungen gegenüber. Zwar wurde am
23. Juni 2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung beschlossen, durch welches
bürokratische Hürden abgebaut werden sollen, um
es ausländischen Beschäftigten zu erleichtern, einer
Beschäftigung in Deutschland nachzugehen. Bestimmte
Vorgaben gilt es aber nach wie vor einzuhalten.
Ausländische Beschäftigte benötigen grundsätzlich ein
Visum oder einen Aufenthaltstitel, der es ihnen erlaubt,
einer Beschäftigung in Deutschland nachzugehen. Ein
entsprechender Aufenthaltstitel muss zwingend vor der
Beschäftigung vorliegen, da anderenfalls hohe Bußgelder
drohen. Zu beachten ist auch, dass Aufenthaltstitel auf eine
bestimme Art der Tätigkeit beschränkt sein können und ein
flexibler Tätigkeitswechsel damit häufig ausscheidet.
Auch während der Beschäftigung ausländischer Kräfte und
nach deren Ende müssen Arbeitgeber bestimmte Vorgaben
beachten. So muss beispielsweise während der gesamten
Dauer der Beschäftigung und sogar darüber hinaus eine
Kopie des Aufenthaltstitels aufbewahrt werden. Im Fall
einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnis ist ein
Arbeitgeber zudem verpflichtet, dies der Ausländerbehörde
zu melden.