ESG und ausländische ArbeitnehmerBeschäftigung ausländischerArbeitnehmerAufgrund des Fachkräftemangels, der in nahezu jeder Branche herrscht, sind viele Arbeitgebergezwungen, ihre Suche nach qualifizierten Beschäftigten über die Landesgrenze hinausauszuweiten. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer bietet aber nicht nur eineMöglichkeit, den großen Bedarf an Arbeitskraft zu decken, sondern steigert auch dieDiversität im Unternehmen. Die kulturelle und ethische Vielfalt kann ein entscheidenderWettbewerbsvorteil sein und sich positiv im ESG-Rating auswirken.Arbeitgeber sehen sich bei der Beschäftigung ausländischerArbeitnehmer allerdings zahlreichen bürokratischenHerausforderungen gegenüber. Zwar wurde am23. Juni 2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung derFachkräfteeinwanderung beschlossen, durch welchesbürokratische Hürden abgebaut werden sollen, umes ausländischen Beschäftigten zu erleichtern, einerBeschäftigung in Deutschland nachzugehen. BestimmteVorgaben gilt es aber nach wie vor einzuhalten.Ausländische Beschäftigte benötigen grundsätzlich einVisum oder einen Aufenthaltstitel, der es ihnen erlaubt,einer Beschäftigung in Deutschland nachzugehen. Einentsprechender Aufenthaltstitel muss zwingend vor derBeschäftigung vorliegen, da anderenfalls hohe Bußgelderdrohen. Zu beachten ist auch, dass Aufenthaltstitel auf einebestimme Art der Tätigkeit beschränkt sein können und einflexibler Tätigkeitswechsel damit häufig ausscheidet.Auch während der Beschäftigung ausländischer Kräfte undnach deren Ende müssen Arbeitgeber bestimmte Vorgabenbeachten. So muss beispielsweise während der gesamtenDauer der Beschäftigung und sogar darüber hinaus eineKopie des Aufenthaltstitels aufbewahrt werden. Im Falleiner vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnis ist einArbeitgeber zudem verpflichtet, dies der Ausländerbehördezu melden.
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