ESG Employment Horizon 2024 German - Flipbook - Page 10
ESG und Berichterstattung
EU-Richtlinie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ende 2022 trat die Richtlinie der Europäischen
Union zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung für
Unternehmen in Kraft. Nach dieser sind Unternehmen
ab einer bestimmten Größe künftig dazu verpflichtet,
ausführlich über die Auswirkungen und den Einfluss
ihres Unternehmens auf die Umwelt und Menschen
Bericht zu erstatten.
Die Berichterstattung bezieht sich in erster Linie auf Aspekte des
Umweltschutzes – als Teil des sog. Green Deals der EU – erfasst aber auch
soziale Belange. Im arbeitsrechtlichen Kontext sind das vor allem Themen der
Gleichbehandlung im Sinne von Chancengleichheit, Geschlechtergleichheit und
Lohngleichheit, aber auch Arbeitsmodelle, Arbeitsbedingungen und Aspekte
der Arbeitssicherheit.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung löst ihre
Vorgängerregelung, die Richtlinie über Nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD)
ab. Die Neuerungen umfassen neben dem ausgeweiteten Adressatenkreis
vor allem den Umfang und die Veröffentlichungsmodalität im Lagebericht.
Ziel der neu ausgestalteten Berichterstattungspflicht ist es, den Beitrag eines
Unternehmens in Bezug auf dessen Nachhaltigkeit durch allgemein zugängliche
Informationen in einem vereinheitlichten Maß und durch gewisse Standards bei
der Berichterstattung besser einordnen und bewerten zu können.
Auch wenn die neue EU-Richtlinie zunächst einmal Mehraufwand für
Unternehmen bedeutet, kann die Berichterstattungspflicht auch Anreiz
schaffen, das Thema der Nachhaltigkeit aktiv anzugehen und unternehmerische
Entscheidungen bewusst dahingehend zu treffen. Nachhaltiges Management
wirft in arbeitsrechtlicher Hinsicht aber auch Fragen auf. Im Blick zu behalten
sind insbesondere potentielle Mitwirkungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich
neu eingeführter Maßnahmen.
Mit der Unterstützung von erfahrenen Experten auf dem Gebiet des ESG
können Unternehmen nicht nur sicherstellen, Ihrer Berichterstattungspflicht
den Vorgaben entsprechend nachzukommen, sondern darüber hinaus
die gewonnenen Erkenntnisse dazu nutzen, das Unternehmen langfristig
nachhaltiger zu gestalten.